Leerstandsabgabe gegen Spekulationen einsetzen
Nicht alle leeren Geschäftslokale stehen auch tatsächlich für neue MieterInnen zur Verfügung. Die Spekulation auf möglicherweise zukünftig höhere Mieten oder der Plan den Dachboden auszubauen und aus dem Geschäftslokal später mal eine Garage oder eine Garagenzufahrt zu bauen verleiten dazu die Objekte erst gar nicht mehr anzubieten.
Gerade wenn es Initiativen für eine aktive Belebung der Geschäftsstraßen geben wird können diese nicht ohne Bekänpfung der Spekulation passieren. Ein Modell aus Anreiz und Besteuerung verrringert zum einen die Leerstandsdauer und stellt den Nahversorgungs-Initiativen dei Geschäftslokale zur verfügung, die für eine aktive Ansiedlungpolitik und ein Straßen-Management benötigt werden.
Ab eine Leerstandsdauer von 3 Monaten gibt es für VermieterInnen 2 Möglichkeiten. Einerseits können diese an die lokalen Nahversorgungs-Initiativen zu einem ortsüblichen Mietzins langfristig vermieten, oder sie nehmen eine mit der Dauer steigende Leerstands-Abgabe in Kauf. Diese hat sich an der Verkaufsfläche zu orientieren. Parallel dazu braucht es einen Schutz der Erdgeschoßzonen vor Umwidmungen und Umbauten. Garageneinfahrten dürfen nicht mehr bewilligt werden.